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Stadt und Gemeinden

"Die Gemeinde ist Grundlage und zugleich Glied des demokratischen Staates. Sie ist berufen, das Wohl ihrer Einwohner zu fordern." [...] "Die Gemeinden können in ihrem Gebiet jede öffentliche Aufgabe der Gemeinschaft übernehmen...."

Durch diese in der Gemeindeordnung fixierten Regelungen wird deutlich, dass die Gemeinden innerhalb des Staatsaufbaus die unterste Stufe der örtlichen öffentlichen Verwaltung darstellen, die ihre Angelegenheiten selbstverantwortlich, im Rahmen der Verfassung und der Gesetze, regeln können. Dabei wird die Institution Gemeinde in Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 49 der Landesverfassung garantiert.