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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz

Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz beim Landtag Rheinland-Pfalz und arbeitet eng mit dem Petitionsausschuss des Landtags, aber auch dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und dem Europäischen Bürgerbeauftragten zusammen. Das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten vom 03. Mai 1974 regelt seinen gesetzlichen Auftrag. Danach hat er u.a. "... die Stellung des Bürgers ... zu stärken ..." und "auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken".

Häufig fühlen sich Bürgerinnen und Bürger von Verwaltungen und Behörden nicht gerecht behandelt oder zweifeln deren Entscheidungen an. Der Bürgerbeauftragte unterstützt die Hilfe suchenden Menschen und vermittelt bei Beschwerden gegenüber Verwaltungen und Behörden. In zwei von drei Fällen werden so für beide Seiten akzeptable Lösungen gefunden.

Die können sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an den Bürgerbeauftragten wenden. Falls Sie Ihr Problem jedoch lieber in einem persönlichen Gespräch schildern möchten, besteht auch dazu die Möglichkeit. Die Termine der Sprechtage des Bürgerbeauftragten werden ebenfalls rechtzeitig in der örtlichen Presse und dem Mitteilungsblatt bekannt gegeben.