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Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

 

Wappen Verbandsgemeinde Altenkirchen Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde zum 01.01.2020 aus den  früheren Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld gebildet. Sie umfasst 67 Ortsgemeinden und die Kreisstadt Altenkirchen.
Sie hat eine Gebietsgröße von circa 229 Quadratkilometern, in der circa 36.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.

Die zwei Verwaltungssitze der Verbandsgemeinde sind die Ortsgemeinde Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen.

Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:

  • die nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Darüber hinaus kann sie Aufgaben der Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung und weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen.

Außerdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit dies nicht anders bestimmt ist.

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt, neben den oben beschriebenen Aufgaben, auch die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag aus. Darüber hinaus erfüllt sie die Aufgaben bei Straßen, für die eine Ortsgemeinde Träger der Staßenbaulast nach dem Landesstraßengesetz ist.

Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat. Für die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld ist dies die Stadt Altenkirchen, der Nebensitz ist in Flammersfeld.