Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Abfallentsorgungsanlage Zulassung
Leistungsbeschreibung
Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlage) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Dies können beispielsweise Abfallsortieranlagen, Abfallumschlagsanlagen, Kompostierungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Abfalllager oder Deponien sein.
Diese Anlagen haben eine besondere Umweltrelevanz. Sie dürfen erst errichtet und betrieben werden, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem „Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG“ erteilt wurde. Für welche Anlagen dies gilt, ist im Anhang unter Nummer 8 der „Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV“ abschließend festgelegt. Im Unterschied dazu benötigt die Errichtung und der Betrieb von Deponien einer abfallrechtlichen Zulassung, in der Regel einem Planfeststellungsverfahren. Alle anderen Abfallbeseitigungsanlagen bedürfen lediglich einer baurechtlichen Genehmigung.
Verfahrensablauf
Die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wird im „Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG – Durchführung von Genehmigungsverfahren“ dargestellt. Das Verfahrensbuch beschreibt den Verfahrensablauf, bietet Hilfestellung in Fragen der Verfahrensführung und dient als Informationsquelle bei spezifischen Verfahrensfragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erteilt die zuständige Behörde.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme des Antragstellers mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. Bereits vor der Einreichung der Antragsunterlagen sollte der Antragsteller das Angebot zu Beratungsgesprächen nutzen, um vorab Art und Umfang der Unterlagen, den Ablauf des Genehmigungsverfahrens, die rechtlichen Grundlagen und einzelfallspezifische Fragen zu klären. Damit kann eine erhebliche Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens erreicht werden.