Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Messstellen) - Bestimmung/ Notifizierung
Leistungsbeschreibung
Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung (d.h. vorrangig Verwertung oder aber Beseitigung) von Abfällen ist Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das ökologisch und ökonomisch optimierte Wirtschaften mit Ressourcen (einschließlich Abfällen) ist gekennzeichnet durch ressourcensparende Produktionsweisen und Verfahren zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben sind Messungen (Untersuchungen) notwendig.
Untersuchungen nach der
- Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
- Altölverordnung (AltölV),
- Bioabfallverordnung (BioAbfV),
- Altholzverordnung (AltholzV)
dürfen nur von Sachverständigen bzw. Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt, das heißt notifiziert, worden sind.
Im länderübergreifenden "Fachmodul Abfall", das die Notifizierung von Untersuchungsstellen sowie die Anforderungen zur Ermittlung und regelmäßigen Kontrolle der fachlichen Kompetenz von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) regelt, sind die Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) nach den oben genannten Verordnungen dargestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen der Bundesländer ist über das „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) vorzunehmen.
Voraussetzungen
Bekanntgabekriterien für Untersuchungsstellen:
- Personelle Besetzung- Gewährleistung gerätetechnischer Voraussetzungen
- Interne und externe analytische Qualitätssicherung über Qualitätsmanagement
- Sicherung der Gewährleistung der Untersuchungen qualitativ und quantitativ nach
Parametern und Zuordnungswerten der gesetzlichen Vorschriften - Beschäftigung von Probennehmern mit fachlicher Qualifikation
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antragsteller hat u.a. folgende Antragsunterlagen einzureichen:
- Lebenslauf, Zeugnisse über die Berufsausbildung, Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit des Laborleiters und seines Vertreters
- Angaben über Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, gerätetechnische Ausstattung
- Nachweis der Akkreditierung
- Nachweis über erfolgreiche Ringversuchsteilnahme
- Abschrift der Erlaubnis für das Arbeiten mit Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (falls für beantragte Untersuchungsaufgabe erforderlich)
- Benennung der Standorte mit Aufgaben im Sinne des Antrags
- Angaben zur Identität und Rechtsnorm (Kopie des Handelsregisterauszuges)
Bestehende Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden als Kompetenznachweis berücksichtigt, sofern sie gültig und für die beantragte Untersuchungsaufgabe anwendbar und vollständig sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mögliche Zulassungsfrist bekanntgegebener Untersuchungsstellen:
2 bis max. 5 Jahre gemäß Fachmodul Abfall
Was sollte ich noch wissen?
Die erteilte Notifizierung gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.