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Landtagswahl

Wahl des 18. Landtags von Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Gemäß Artikel 79 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz ist der Landtag das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Er besteht aus dem vom Volk gewählten Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt werden. Der Landtag besteht grundsätzlich aus 101 Abgeordneten. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre, die mit dem Zusammentritt beginnt und mit dem Zusammentritt des nächsten Landtags endet.

Jeder Stimmberechtigte hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Wahlkreisstimme) und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste (Landesstimme) (§ 26 Landeswahlgesetz).

Ergebnisse

Das Gesamtergebnis der Landtagswahl wird vom Landeswahlleiter festgestellt.

Nachstehend können Sie sich über die in den Landtag gewählten Abgeordneten informieren: