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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Gleichstellungsstelle

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. In Verbandsgemeinden wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt (§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung). Eine vergleichbare Maßnahme kommt vor allem die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Betracht.

In der Verbandsgemeinde Wissen wurde Frau Sabah Bayar am 14.08.2019 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten gewählt und ernannt.

Aufgaben der Gleichstellungsstelle

Die Aufgaben der Beschäftigten der Gleichstellungsstellen nach der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung sind:
  • Im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde und Landkreise, die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.
  • Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrages in Bereichen, die die Angelegenheiten der Gemeinden und Landkreise betreffen.
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen.
  • Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten, sowie für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes.
  • Durchführung von Sprechstunden für die Einwohnerinnen der Gemeinde oder des Landkreises.
  • Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichtes über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung in der Gemeinde oder dem Landkreis.
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister oder Landrat durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit.

Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Altenkirchen

Julia Bieler
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen

Telefon:  +49 2681 / 81-2026
E-Mail:  julia.bieler@kreis-ak.de