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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)

Baugebiet „Oberkatzwinkel II“

Das Bodenordnungsverfahren zum Bebauungsplan „Oberkatzwinkel II, 2.Änderung mit insgesamt 27 Bauplätzen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Bauarbeiten zur Erschließungsstraße „Ahornweg“ werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 fertiggestellt. Die Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) bietet hier 11 bebaubare gemeindeeigene Grundstücke zwischen 621 m² und 888 m² mit herrlichem Blick auf die Ortslage, in Südhanglage und in naturnaher Umgebung im Baugebiet „Oberkatzwinkel II“ an. Die Verkaufspreise, je nach Lage der Grundstücke, betragen voll erschlossen 92 €/m², 86 €/m² und 80 €/m². 

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Baugebiet Oberkatzwinkel II
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Luftbild Baugebiet Oberkatzwinkel II

Verkehrsanbindung:

  • A 45 Freudenberg - 30 Minuten
  • A 3 Mogendorf - 40 Minuten
  • A 4 Reichshof/Bergneustadt - 40 Minuten

Kurzprofil der Ortsgemeinde:

Die Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) liegt im nördlichen Rheinland-Pfalz im Kreis Altenkirchen, zwischen dem Westerwald, Wildenburger/Bergischen Land und dem Siegerland.

Was in dem alten Bergmannsdorf an der Sieg, in dem bis 1963 Eisenerz gefördert wurde, alles möglich ist, haben die Menschen im letzten Jahr im Rahmen ihrer 525 Jahrefeier eindrucksvoll gezeigt. Hier hat Tradition Zukunft. Beispielhaft dafür steht die anstehende Sanierung des Schaustollens an der Barbara-Grundschule in Katzwinkel.

Neben den Ortsteilen Katzwinkel und Elkhausen verleihen die vielen Gehöftgruuppen, wie Hönningen, Hecke, Alsenthal und Schönborn, der Segelflugplatz in Katzwinkel/Wingendorf sowie das naturnahe Erholungsheim "Arche Noah" in Marienberge dem liebens- und lebenswerten Ort seinen besonderen Reiz inmitten einer herrlichen Waldlandschaft.

Die auf Höhenzügen gelegenen Wanderwege, die zum Teil an überregionale Wanderwege (Natursteig Sieg) angeschlossen sind, führen durch weite Nadel- und Laubwälder und bieten dem Naturfreund Ruhe und Erholung.  

Anmerkung:

Nach §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 14.12.2012 entsteht für die Grundstücke ein Anspruch auf einen einmaligen Erschließungsbeitrag. Nach § 10 der Satzung kann die Ablösung des einmaligen Erschließungsbeitrages durch Zahlung eines Betrages erfolgen, der der voraussichtlichen Höhe des ansonsten später entstehenden Erschließungsbeitrages entspricht. Dieser Betrag wurde von der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) auf der Grundlage einer Beitragsberechnung mit geschätzten Kosten und Maßstabseinheiten ermittelt. Als Beitragssatz haben sich dabei 35,64 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche ergeben. Der einmalige Erschließungsbeitrag ist im Verkaufspreis eingerechnet und gilt mit dem Erwerb eines Grundstückes und dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages insoweit als abgelöst.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsanlage „Ahornweg“ als Erschließungsanlage in einer Fertigerschließung erfolgt und der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage, wie vor geregelt, als abgelöst gilt. Künftig zu erhebende wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Anschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tragen die Erwerber, soweit sie künftig durch Zustellung eines Beitragsbescheides festgestellt oder als Vorausleistungen erhoben. Dies gilt auch entsprechend für Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.