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3G-Regel gilt auch für Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen macht auf folgende Regelungen für die Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien aufmerksam und bittet um deren Beachtung:

Nach den Bestimmungen der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt seit dem 24.11.2021 in Rheinland-Pfalz auch für die Sitzungen kommunaler Gremien die 3G-Regel.

Hiernach gilt die Testpflicht, die jedoch für geimpfte und genesene Personen entfällt.

Alle Personen, die an Sitzungen der kommunalen Gremien teilnehmen möchten, müssen vor Eintritt in den Sitzungsraum ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder (bei nicht-immunisierten Personen) den Test einer Teststation auf das Nichtvorliegen des Coronavirus vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Darüber hinaus ist bei der Sitzung eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen (Maskenpflicht)  und der Mindestabstand zwischen Personen von 1,50 m einzuhalten (Abstandsgebot).

Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.