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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Geburtsnamen wiederannehmen
[Nr.99083001011005 ]

Leistungsbeschreibung

Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
    • Ihren Geburtsnamen oder
    • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen. 
  • Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

Voraussetzungen

  • Ehescheidung oder
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis, 
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich: 
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich: 
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder 
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist Ihr Standesamt.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.

Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
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