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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
[Nr.99050120000000 ]

Leistungsbeschreibung

Vorübergehende selbständige gewerbliche Tätigkeit eines Gewerbetreibenden von seiner Niederlassung  aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU-Staat) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat). 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Je nach Art der Tätigkeit, die in Deutschland ausgeübt werden soll, kann die Einholung zusätzlicher Erlaubnisse oder Genehmigungen nach Spezialgesetzen notwendig einschlägig sein, die beachtet werden müssen (z.B. eine Sondernutzungserlaubnis) .

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Voraussetzungen

  • Die selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit darf  nur vorübergehender Natur sein.

Sollten Sie planen, auf Dauer in Deutschland gewerblich tätig zu werden, finden die nationalen Vorschriften der Gewerbeordnung, insbesondere Anzeige- und Erlaubnispflichten,  uneingeschränkt Anwendung.

  • Die  Tätigkeit muss von einer eigenen Niederlassung im Herkunftsstaat betrieben werden.

Eine Niederlassung im Sinne der Gewerbeordnung besteht, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Mitführung sämtlicher Dokumente, die zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit von der Niederlassung im Herkunftsstaat berechtigen, ist notwendig.

Verfahrensablauf

EU-/EWR-Bürger können unter Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland befreit sein von

  • der Gewerbeanzeige oder
  • der Erlaubnispflicht für Reisegewerbetreibende oder
  • der Anzeigepflicht im Reisegewerbe oder
  • der Ankündigung eines Wanderlagers oder
  • dem Verbot zur Ausübung des Versteigerergewerbes als  Reisegewerbe,

wenn sie im Herkunftsstaat berechtigt sind, eine der v. g. Tätigkeiten auszuüben und von ihrer Niederlassung im Herkunftsstaat nur vorübergehend selbständig gewerbsmäßig in Deutschland tätig werden möchten.

Die für die gewerbliche Tätigkeit notwendigen Dokumente aus  dem Herkunftsmitgliedstaat müssen in Deutschland mitgeführt und bei behördlichen Kontrollen vorgelegt werden.

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
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