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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Kinderreisepass beantragen
[Nr.99085003012000 ]

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Reisepass. Ein Kinderreisepass kann für Ihr Kind das richtige Dokument sein.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Hinweis: Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung des Kinderreisepasses an das Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig.

Sie können den Kinderreisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes,
  • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
  • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten, Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten,
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).

Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Kinderreisepässe können verlängert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet  EUR 6,00.

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist und für welche Länder ein Kinderreisepass genügt.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes,
  • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
  • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
  • Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).
  • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses persönlich anwesend sein.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

  • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
  • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
  • Ihr Kind muss bei der Antragstellung für den Kinderreisepass persönlich mit vorstellig werden
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen (das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind).

Bearbeitungsdauer

Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.

Informationsstand

19.02.2021

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

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Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
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