Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
[Nr.99008001012005 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie den Verlust gegenüber der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde anzeigen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige der Polizei
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) ggf. ein zweites für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Was sollte ich noch wissen?
Wichtig:
Sollte der Ausweis später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden und ggfs. die ausgeschaltete Online-Ausweisfunktion wieder (gebührenpflichtig) eingeschaltet werden (letzteres allerdings nur dann, wenn bisher kein neuer Personalausweis beantragt wurde)
Es gibt Länder, die die Rücknahme von Sachfahndungseinträgen (bspw. bei Wiederauffinden des Ausweisdokuments) in der Regel nicht akzeptieren. Dort bleibt selbst ein wiedergefundenes Ausweisdokument weiterhin gesperrt. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden, können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher angeregt, im Falle von Auslandsreisen keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, zu benutzen und stattdessen ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
Bitte beachten Sie, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, diese den eigenen Personalausweis sowie die schriftliche Vollmacht bezogen auf die Abholung, die schriftliche Erklärung des Ausweisinhabers zur Ein- oder Ausschaltung der Online-Ausweisfunktion, die Erlaubnis zur Bestätigung des Erhalts der Transport-PIN, der PUK und des Sperrkennwortes mit sich führt.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich oder in wirklich zwingend notwendigen Fällen durch einen Bevollmächtigten (Einzelfallentscheidung durch das Fachamt).
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig
- Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde. Diese hat dann unverzüglich die örtlich zuständige Polizeidienststelle über jeden Verlust des Dokumentes zu unterrichten )
- ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen
- bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet)
- ggf. Sperrung der elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen
Bei Bedarf kann auch sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Zuständig
Kontakt
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
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