Online-Bürgerdienste
Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.
- Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
- Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
- An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
- Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Umweltinformationen
Leistungsbeschreibung
Auf den Internetseiten der Behörden des Landes und der Kommunen finden Sie zahlreiche Umweltinformationen, vor allem zum einschlägigen Umweltrecht. Näheres zum Thema „Informationen zur Umwelt Rheinland-Pfalz“ erhalten Sie auf der Seite des MKUEM.
Was sind Umweltinformationen?
Umweltinformationen geben Auskunft über
- den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
- Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
- Umweltrecht,
- politische Programme mit Bezug zur Umwelt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist jede Behörde auf Landes- und Kommunalebene, die über Umweltinformationen verfügt.
Welche Gebühren fallen an?
Umweltinformationen in einfachen Fällen sind kostenlos, wie beispielsweise
- Einsichtnahme vor Ort,
- Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie
- die Informationen über Internet.
Unter Umständen kann für die Bereitstellung der gewünschten Informationen, insbesondere für die Zusammenstellung der Informationen sowie für die Herstellung und Übersendung von Fotokopien, eine Gebühr in angemessener Höhe erhoben werden. Die Gebühr darf jedoch 500,00 Euro nicht überschreiten.