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Blick auf den Regio Bahnhof und die Kirchen von Wissen

Online-Bürgerdienste

Im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Wissen haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu verschiedenen Lebenslagen (z. B. Ausweis- und Passwesen, Heirat und Partnerschaft, Geburt, Bauen), zu erhalten. Dieses Bürgerinformationssystem ist mit dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) gekoppelt; der Bezug zur Verbandsgemeindeverwaltung Wissen natürlich sicher gestellt und Sie können Ihren Ansprechpartner vor-Ort problemlos finden.

Darüber hinaus haben Sie mit dem seit dem 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis bereits heute die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung online zu erledigen. Zur Nutzung der online-Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Ausweisfunktion ist aktiviert. Sofern Sie sie deaktiviert haben, können Sie diese im Einwohnermeldeamt des Rathauses gebührenpflichtig freischalten lassen.
  • Sie haben die per Post zugesandte fünfstellige PIN (Transport-PIN) durch eine individuelle sechsstellige PIN ersetzt.
  • An Ihrem PC ist ein personalausweisfähiges Kartenlesegerät angeschlossen oder bereits integriert.
  • Die entsprechende Software (AusweisApp), mit der eine Verbindung zwischen Personalausweis und PC hergestellt wird, ist installiert.
Die Dienstleistungen aus den Bereichen des Melde- und Personenstandswesens werden auf einem externen Portal zur Verfügung gestellt. Durch Betätigung des nachstehenden externen Links gelangen Sie zu diesem Portal. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den Betreiber des externen Portals: online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz

Bürgerinformationssystem/Online-Bürgerdienste

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Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
[Nr.99083001011004 ]

Leistungsbeschreibung

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.

Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Verfahrensablauf

Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

Was sollte ich noch wissen?

Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Voraussetzungen

Begründung einer Lebenspartnerschaft

Zuständig

Rathausstraße 75
57537 Wissen

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Fachbereich 2 - Soziales und Sicherheit
Sachbearbeiterin
Rathausstraße 75
57537 Wissen
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